Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (nachfolgend: AGB) gelten für die jährlich am letzten Samstag im Mai jeden Jahres statt findenden Wildpferdefangveranstaltungen, bei denen die Herzog von Croÿ'sche Verwaltung, Dülmen der Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen der Herzog von Croÿ'schen Verwaltung (nachfolgend: Veranstalter) und den Kartenkäufern/Veranstaltungsbesuchern (nachfolgend: Kunde). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Veranstaltungskarten. Anders lautende AGB, insbesondere die des Kunden, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Herzog von Croÿ'sche Verwaltung ihnen nicht ausdrücklich widerspricht; die AGB ergänzen die für die Fälle des Bezugs von Eintrittskarten über das Internet geltenden Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA und lassen diese unberührt.

1.2 Der Kunde bestätigt mit der Kartenbestellung und dem Erwerb einer Veranstaltungskarte, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat, sie bindend akzeptiert und mit etwaigen Erwerbern seiner Karte deren Geltung vereinbaren wird.

1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gilt neben diesen AGB auch die Hausordnung des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird gesondert hingewiesen.  

2. Kartenerwerb / kein Widerrufsrecht
2.1 Veranstaltungskarten können unmittelbar über das Internet im Regelfall ausschließlich über die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA und deren autorisierte Vorverkaufsstellen, und nur in Einzelfällen beim Veranstalter, sowie ggf. Restkontingente am Tage der Veranstaltung an der Kasse, erworben werden. Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden kommt im Falle der Bestellung über das Internet nach Maßgabe der Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA zustande. In den übrigen Fällen kommt er durch das mit der Bestellung des Kunden deutlich werdende Vertragsangebot des Kunden und die Annahme dieses Angebots durch den Veranstalter mit der Zusendung der Karten durch den Veranstalter zustande. Eintrittskarten und sonstige Leistungen werden in diesen Fällen dem Kunden in der Regel nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr mit der Post zugesandt. Der Veranstalter ist berechtigt, für den Postversand eine Bearbeitungsgebühr (Portokosten) zu erheben, die zusammen mit dem Kaufpreis zu zahlen ist. Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter im Einzelfall berechtigt, Zinsen in Höhe von 3,5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Sollte eine Zahlung zum Beispiel wegen Unterdeckung des bei Bestellung angegebenen Kontos rückbelastet werden, hat der Veranstalter Anspruch auf sofortige Rücksendung der bestellten Eintrittskarten. Der Kunde hat dem Veranstalter den Schaden zu ersetzen, der aus der Rückbelastung erwächst.

2.2 Beim Kauf von Veranstaltungskarten kommt stets nur zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ein Vertrag über den Besuch der Wildpferdefangveranstaltung zustande.

2.3 Die Veranstaltungskarten verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im alleinigen Eigentum des Veranstalters.

2.4 Bei der Bestellung von Eintrittskarten für eine Freizeitveranstaltung, wie etwa für eine Musical-, Theater- Konzert-, Sport-, oder sonstige Freizeitveranstaltung und damit auch bei der Bestellung von Eintrittskarten für eine Wildpferdefangveranstaltung ist ein Widerrufsrecht gemäß § 312 g BGB ausgeschlossen . Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber dem Veranstalter zusteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten (§ 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB). 

3. Nutzung und Weiterveräußerung der Veranstaltungskarten
3.1 Aus Gründen der Fairness und zur Vermeidung der Entstehung eines Schwarzmarkthandels behält sich der Veranstalter vor, den Kartenkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von Veranstaltungskarten zu beschränken und für einzelne Veranstaltungen auch noch weiter zu beschränken.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich daher, Veranstaltungskarten nur zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Soweit zur privaten Nutzung erworbene Eintrittskarten nicht durch einen Veranstaltungsbesuch des Kunden wahrgenommen werden können, ist der Kunde berechtigt, diese Karten zur privaten Nutzung an Dritte zu dem auf der Karte aufgedruckten Preis (ggf. zuzüglich Vorverkaufsgebühr und Portokosten) an Dritte zu deren privaten Nutzung weiter zu veräußern.

3.3 Jede Weiterveräußerung von zur privaten Nutzung erworbene Eintrittskarten zu demgegenüber überhöhten Preisen insbesondere auch jede Form der Weiterveräußerung von zur privaten Nutzung erworbenen Eintrittskarten über Internetportale (ebay, usw.) verletzen eingetragene Schutzrechte des Veranstalters und sind untersagt. Jegliches gewerbsmäßige oder kommerzielle Weiterhandeln der Veranstaltungskarten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Veranstaltungskarten zu überhöhten Preisen an Dritte oder eine Versteigerung der Karten über ein Internetauktionshaus in Gewinnerzielungsabsicht.

3.4 Ein Verkauf von Veranstaltungskarten vor dem Veranstaltungsort ist ausnahmslos untersagt.

4. Folgen des missbräuchlichen Kartenerwerbs, Rücktrittsrecht des Veranstalters
4.1 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verbote nach Ziffer 3 kann der Veranstalter vom Kunden die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe bis zu einer Maximalhöhe von EUR 1.000,00 verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Veranstalters insbesondere auch wegen der Verletzung eingetragener Schutzrechte des Veranstalters bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

4.2 Weiterhin behält sich der Veranstalter vor, Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen Ziffer 3 verstoßen oder an einem Verstoß mitgewirkt haben,
- den Zutritt zu der Wildpferdefangveranstaltung zu verwehren bzw. von dieser auszuschließen,
- zukünftig Ihnen gegenüber den Verkauf von Veranstaltungskarten zu verweigern.

4.3 Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, in diesen Fällen Eintrittskarten einzuziehen bzw. für ungültig zu erklären und sowohl von seinem Rücktrittsrecht gemäß nachstehendem Absatz bzw. von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.

4.4 Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, der bereits eine Eintrittskarte erworben hat, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter oder von der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.) oder sich an solchen Umgehungsversuchen beteiligt (z.B. Erwerb im Internet zu überhöhten Preisen). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift/Auszahlung der gezahlten Beträge erfolgen.

4.5 Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

5. Rückgabe von Veranstaltungskarten / Kaufpreiserstattung
5.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Wildpferdefangveranstaltungskarten und Erstattung des Kaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und Verlegung von Wildpferdefangveranstaltungen.

5.2 Der Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises im Sinne von Satz 1 ist
- im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin, 
- im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung geltend zu machen, es sei denn, im Einzelfall wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5.3 Der Kunde hat sich wegen der Ansprüche nach vorstehenden Ziffern an die Verkaufsstelle zu wenden, bei der er die Veranstaltungskarte(n) erworben hat. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt stets nur gegen Vorlage der Veranstaltungskarte im Original. Bei Kartenverlust sind weder Kaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatzkarten möglich.

5.4 Sollte der Kunde aus für ihn nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein - z. B. wegen Krankheit - ist er für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.

5.5 Das Recht des Kunden, sich wegen einer vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Vorbehalt von Ziffer 6.

6. Haftung des Veranstalters / Gewährleistung
6.1 Der Veranstalter haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

6.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer

6.1. erfasst sind, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinalpflichten des Veranstalters zählen solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

6.3 Im Übrigen haftet der Veranstalter nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.

6.4 Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch
7.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z. B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen - insbesondere Flaschen und Dosen - dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.

7.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung aus urheberrechtlichen Gründen nur mit gesonderter schriftlicher Erlaubnis des Ver- anstalters für gewerbliche Zwecke ansonsten aber unter dem Vorbehalt des Widerrufs ausschließlich für die Anfertigung von Aufnahmen für private Zwecke mitgeführt oder betrieben werden. Mit dieser Gestattung ist eine Befugnis zur Weitergabe des Film,- oder Fotomaterials an Dritte nicht verbunden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.

7.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 7.2. oder der Missachtung von Weisungen des Veranstalters im Hinblick auf den Gebrauch von Tonbandgeräten, Film-, Fotooder Videokameras sind der Veranstalter und seine Mitarbeiter berechtigt, die Aufnahmebefugnis zu widerrufen und/oder Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind und die ohne schriftliche Erlaubnis des Veranstalters nicht für private Zwecke sondern etwa für gewerbliche Zwecke oder insbesondere ohne Befugnis zur Weitergabe des Film- oder Fotomaterials an Dritte bestimmt sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

7.4 Der Veranstalter behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zu Wildpferdefangveranstaltungen zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.

8. Ton- und/oder Bildaufnahmen des Veranstalters
Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.

9. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Demgemäß findet auch eine Übermittlung dieser Kundendaten an die Vertriebspartner des Veranstalters nur zum Zwecke der Ausführung der Bestellung statt.

10. anwendbares Recht / Gerichtsstand
10.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Diese AGB geben das Vereinbarte erschöpfend wieder. Weitere Individualabreden, mündliche oder sonstige Nebenabreden bestehen nicht.

11.2 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die der Erfüllung des Vertragszweckes unter Zugrundelegung des von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer etwaigen Regelungslücke.

(C) Herzog von Croÿ'sche Verwaltung | Fotos: Fabian Simons